Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aparthäuser Steiner

Im folgenden Text werden die Ferienhäuser (HAUS Susanne, ALLGÄU Residenz, ALPENHAUS Steiner, ALPENHAUS Oberstdorf und LANDHAUS Mayer) als Gastgeber beschrieben.

Allgemeines
Vermieter und Ihr Vertragspartner sind
* ALLGÄU Residenz: Anna Steiner, Sonnenkopfweg 2, 87538 Fischen im Allgäu,
* ALPENHAUS Steiner: Peter Steiner, Sonderdorf 35, 87538 Bolsterlang,
* HAUS Susanne: Susanne Steiner, Weidachstraße 4, 87538 Obermaiselstein
* LANDHAUS Mayer: Karin Mayer, Hauptstraße 7, 87538 Fischen im Allgäu, und
* ALPENHAUS Oberstdorf: Rainer Girmes, Am Dummelsmoos 39, 87561 Oberstdorf.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
* ALLGÄU Residenz: DE366769268
* ALPENHAUS Steiner: DE289892158
* HAUS Susanne: DE318313721
* LANDHAUS Mayer:
* ALPENHAUS Oberstdorf: DE356248255

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner; -verjährung; -speicherung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Gastgeber zustande. Dem Gastgeber steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der Kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.

Der Vertragstext wird von der Bernhard & Peter Steiner GbR nach Vertragsschluss gespeichert. Dieser kann dem Gast nach Vertragsschluss nicht erneut zur Verfügung gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, dass der Gast den ihm per E-Mail zugesandten Vertragstext sorgfältig aufbewahrt.

An- & Abreisezeiten
Die Anreise ist ab 14 Uhr möglich und die Abreisezeit ist um 9 Uhr. Falls der Gast früher anreisen möchten, muss er den Gastgeber im Voraus kontaktieren. Eine spätere Abreise muss vom Gastgeber bestätigt werden.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.

Rechnungen des Gastgebers sind am Anreisetag ohne Abzug zu zahlen. Der Gastgeber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gastgeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen oder mindern.

Hunde sind in den Ferienwohnungen 401 und 402 herzlich willkommen. In den Häusern ALPENHAUS Steiner, Haus Susanne, Allgäu Residenz und LANDHAUS Mayer sind Hunde nicht gestattet. Logispreis für Hund: 18,00 € pro Tag. Wir akzeptieren maximal einen Hund pro Ferienwohnung.

Rücktritt des Gastes (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gastgebers
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gastgeber ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gastgeber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Dem Gastgeber steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Wichtiger Hinweis zum Widerrufsrecht!
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer verbindlichen Buchung (nach unserer verbindlichen Buchungsbestätigung bzw. der Annahme eines verbindlichen Angebotes unsererseits durch Sie) nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht des durch Ihre Buchung zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages besteht, sondern Sie im Falle des Nichtantritts oder der Nichtanreise damit rechnen müssen, dass Sie Storno-Rücktrittskosten bezahlen müssen.

Rücktritt des Gastgebers
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gast nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gastgebers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gastgeberleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gastgeber spätestens um 9.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gastgeber aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 12.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Gastgeber kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Haftung des Gastgebers (Gewährleistungsrechte und Mängelrechte)
Der Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gastgeber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gastgebers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gastgebergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Gastgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gastgeber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und– auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel des Vertrags gelten nach Wahl des Gastes die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Mängelbeseitigung sowie, bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung und/oder Schadensersatz.

Die Gastgeber haften für Mängel in folgenden Fällen:
a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen
d) der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
Die Gewährleistung beim Gastaufnahmevertrag ist in den §§ 434 ff. BGB geregelt.
Der Gastaufnahmevertrag mit den Punkten Mietrecht nach den §§ 535 ff BGB, sowie den §§ 701 ff BGB geregelt.

Bei Haftung für eingebrachte Sachen etc. sind Mängelansprüche nach den §§ 536 ff BGB geregelt.
Die Stornierung ist nach § 537 BGB geregelt.

Online Streitbarkeitshinweis::*
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odraufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bernhard Steiner
Aparthäuser Steiner
Weidachstraße 4
87538 Obermaiselstein
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8326 36180
Mobil +49 160 93434540
info(at)aparthaeuser-steiner.de

Aparthäuser Steiner

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